HSJ Glossar: Heilpädagogische Einrichtungen

Heilpädagogische Einrichtungen sind durch ihre bessere personelle Ausstattung besonders geeignet für verhaltensauffällige, seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte junge Menschen (§ 35a SGB VIII), die in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung erheblich beeinträchtigt sind.

Diese Kinder und Jugendlichen mit schwerwiegenden Sozialisationsdefiziten benötigen in erster Linie im Alltagsleben eine klar strukturierte und ganzheitliche Betreuung, die sich am Modell der „therapeutischen Gemeinschaft“ bzw. des „therapeutischen Milieus“ orientiert.

Heilpädagogische Behandlung und Förderung vollzieht sich vor allem im therapeutischen Milieu des Gruppenalltags sowie in der Anwendung heilpädagogisch-therapeutischer Methoden durch Gruppenbetreuer/innen im Rahmen der Gruppe oder einer Einzelbetreuung. Diese Betreuungsarbeit in den Wohn- und Lebensgruppen wird im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung und Förderung durch die gruppenübergreifend tätigen pädagogisch-psychologischen Fachdienste in Form von prozessbegleitenden Einzel- und Gruppenmaßnahmen ergänzt.

Nach Absprache zwischen Gruppendienst und Fachdienst können zusätzlich auch noch externe Stellen und Dienste eingeschaltet werden. Grundlage für die interne Zusammenarbeit bildet der gemeinsam erstellte Interventionsplan, der auf dem Hintergrund des Hilfeplanes erarbeitet wird. Im Mittelpunkt steht generell neben Verhaltens- auch Einstellungsänderung sowie Kompetenzerweiterung.