FFP2-Maskenpflicht für Besuche in der Einrichtung
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung,
obwohl mit dem 02.04.2022 in Bayern die allgemeine Maskenpflicht aufgehoben wurde, bitten wir Sie dennoch zum Schutz von Ihnen und uns weiterhin eine FFP-2 Maske in unseren Räumlichkeiten zu tragen.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.