Auf der heilpädagogischen Intensivgruppe Antonius wohnen Jungen im Alter von 11 bis 17 Jahren. Die rechtliche Grundlage der Unterbringung bilden die Paragraphen:
- § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB III i. V. m,
- § 34 (Heimerziehung) SGB VIII.,
- § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) SGB VIII und
- in Ausnahmefällen nach § 1631b BGB
Aufgrund der besonderen Klientel beschränken sich die Ziele der pädagogischen Arbeit im Wesentlichen auf die Sozialisationsfähigkeit der Jugendlichen und die Akzeptanz und Einhaltung von Regeln. Das Erlernen von Lern-, Arbeits- und Alltagssituationen erfolgt überwiegend über handlungsorientierte Ansätze in Verbindung mit einer sehr engen, individuellen pädagogischen Begleitung. Als Besonderheit legen wir hier die Betonung auf tagesstrukturierende Maßnahmen wie z.B. bis zu acht Stunden Mithilfe in den Bereichen Küche und Hauswirtschaft, Garten, Stall und Hausmeistertätigkeiten mit dem Ziel im Anschluss externe Praktikumsstellen zu finden.
Dazu gibt es auf dem Gelände der Einrichtung einen innerbetreuten Wohnbereich. Eine nach der Entlassung aus der stationären Betreuung notwendige Nachbetreuung ist vor Ort prinzipiell möglich. Diese Leistung ist jedoch nicht mit dem stationären Tagessatz für die HIG abgegolten, sondern muss separat mit dem jeweiligen zuständigen Jugendamt und uns vereinbart werden. Wir bieten in diesem Zusammenhang auch Sozial Betreutes Wohnen an.
Den aktuellen Belegungsplan aller Wohn-Gruppen im Haus St. Josef können Sie hier einsehen.