Auf der heilpädagogischen Wohngruppe Konrad wohnen Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die rechtliche Grundlage der Unterbringung bilden die Paragraphen:
- § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB VIII i. V. m.
- § 34 (Heimerziehung) SGB VIII,
- § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) SGB VIII,
- § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII und
- § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) SGB VIII.
Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit auf der Gruppe Konrad bilden zeitgleich mit dem Erlangen eines Schulabschlusses die berufliche Orientierung und das Finden eines geeigneten Ausbildungsplatzes entweder vor Ort oder nach möglicher Rückführung in die Familie. Die für eine eigene Haushaltsführung notwendigen lebenspraktischen Fähigkeiten werden gezielt eingeübt und vermittelt. Eine nach der Entlassung aus der stationären Betreuung notwendige Nachbetreuung ist vor Ort prinzipiell möglich. Diese Leistung ist jedoch nicht mit dem stationären Tagessatz für die HWG abgegolten, sondern muss separat mit dem jeweiligen zuständigen Jugendamt und uns vereinbart werden. Wir bieten in diesem Zusammenhang auch Sozial Betreutes Wohnen an.
Auf freien Plätzen dieser Wohngruppe bieten wir auch Inobhutnahme an.
Den aktuellen Belegungsplan aller Wohn-Gruppen im Haus St. Josef können Sie hier einsehen.