Heilpädagogische Kinderwohngruppe Justina

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Auf der heilpädagogischen Kinderwohngruppe Justina wohnen ausschließlich Mädchen und Jungen im Alter von 2 bis 10 Jahren. Die rechtliche Grundlage der Unterbringung bilden die Paragraphen:

  • § 18 (3) (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts) SGB VIII,
  • § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB VIII i. V. m.
  • § 34 (Heimerziehung) SGB VIII,
  • § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) SGB VIII,
  • § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) SGB VIII.

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit auf der Gruppe Justina sind insbesondere, die Vermittlung von Schutz und Sicherheit sowie die Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung. Auf freien Plätzen dieser Wohngruppe bieten wir auch Inobhutnahme an.

Den aktuellen Belegungsplan aller Wohn-Gruppen im Haus St. Josef können Sie hier einsehen.