HMG Christine

Auf der Heilpädagogischen Mädchenwohngruppe Christine wohnen Mädchen im Alter von 8 – 18 Jahren.

Die rechtliche Grundlage der Unterbringung bilden die Paragraphen:
• § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB VIII i. V. m.
• § 34 (Heimerziehung) SGB VIII,
• § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) SGB VIII,
• § 41 (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII und
• § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) SGB VIII.

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit auf der Gruppe Christine sind insbesondere, die Vermittlung von Schutz und Sicherheit, Stärkung der Selbstakzeptanz, Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper einschließlich intensiver Hygieneerziehung und sexueller Aufklärung. Auf freien Plätzen dieser Wohngruppe bieten wir auch Inobhutnahme an.

Den aktuellen Belegungsplan aller Wohn-Gruppen im Haus St. Josef können Sie hier einsehen.