Hinweisgeberschutz

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen,
sehr geehrte Mitarbeiter,

an dieser Stelle informieren wir Sie über das Hinweisgeberschutzsystem unseres Unternehmens. Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang unseres Unternehmens mit Ihnen als Mitarbeiter*innen, als auf höchster Ebene handelnden Personen, ist uns wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz.

Ein Hinweisgeber im Sinne des deutschen Rechts, bzw. ein Whistleblower – wie es in der entsprechenden europarechtlichen Richtlinie heißt – ist eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb des Unternehmens hat und diese mitteilen möchte.

Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Unternehmenskultur zu fördern und Ihnen als Mitarbeiter*in als insofern wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, um auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weiterzureichen, ohne dass dies auf Sie persönlich zurückgeführt werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Informationen, die Sie uns über das Hinweisgeberschutzsystem zukommen lassen, nicht zu Nachteilen für Sie führen können.

Wir stellen dafür unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (EU-Whistleblower-Richtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz) geschützte Kommunikationskanäle und einen vertraulichen Ansprechpartner bereit. Sie haben dabei alle Möglichkeiten der Kommunikation, von vollständig anonymisierter Informationsweitergabe über das Internet, über gängige Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail bis hin zu einem persönlichen Gespräch bei Bedarf.

Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen, der Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH, zusammen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt, sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird.

Über dieses Hinweisgeberschutzsystem haben Sie die Möglichkeit, uns als Ihrem Arbeitgeber Sachverhalte zur Kenntnis zu bringen, die aus Ihrer Sicht zu beanstanden sind. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen und gegebenenfalls nach Lösungsmöglichkeiten der darin geschilderten Anliegen und Problemstellungen suchen.

Über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten Sie innerhalb längstens einer Woche eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung, wie der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt weiter behandelt wurde.

 

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

Telefonnummer der Meldestelle: 0800 / 0000 812
E-Mail-Adresse:
Website: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/SWHeiligkreuz