01. Wie ist der Weg für eine stationäre Aufnahme im Haus St. Josef?
Die Eltern, das Kind oder der Jugendliche wenden sich an das zuständige Jugendamt (= Wohnort der Mutter) mit der Bitte um „Hilfe zur Erziehung“.
Das Jugendamt prüft den Sachverhalt und entscheidet über die geeignete und notwendige Hilfeform (Hilfeplanentscheidung). Es gibt verschiedene stationäre Wohnformen, die sich teilweise erheblich im Betreuungs- und Leistungsumfang unterscheiden. Fällt die Entscheidung für eine Heilpädagogische Wohnform, kann das Jugendamt unsere Einrichtung vorschlagen und eine entsprechende Anfrage an uns richten.
Daraufhin wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Hier sind neben den Eltern, dem Kind oder Jugendlichen, dem Jugendamt auch ein/e Erzieher/in des Hauses und ein/e Vertreter/in der pädagogischen Leitung anwesend. Gemeinsam wird ein Hilfeplan entwickelt.
Sofern keine akute Notlage (Notaufnahme, Inobhutnahme) vorliegt, wird ein Probewohnen (i.d.R. 14 Tage) vereinbart.
Nach dem Probewohnen findet noch einmal ein Treffen mit allen Beteiligten statt und dann wird über den Aufnahmetag entschieden.