Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Das stationäre Jugendhilfeangebot Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) richtet sich an junge (volljährige) Menschen, die eine gewisse Selbständigkeit erreicht haben, oder aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in einer Wohngruppe adäquat gefördert werden können. Dem jungen Menschen wird eine separate Wohnung außerhalb der Einrichtung angemietet. Unabdingbar für einen positiven Verlauf der Maßnahme ist die Bereitschaft des jungen Klienten, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken. Der Jugendliche muss eine relative Selbständigkeit in den Bereichen der Lebenspraxis aufweisen, um der Intensität der Betreuung entsprechen zu können.
Rechtsgrundlage für das Sozial Betreute Wohnen bilden die Paragraphen:

  • § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB VIII i. V. m.
  • § 34 (Heimerziehung) SGB VIII,
  • § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) SGB VIII und
  • § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII.

 

Pädagogische Zielsetzung

Der junge Mensch soll in erster Linie befähigt werden in absehbarer Zeit einen eigenen Hausstand selbst führen zu können. Ein weiterer Schwerpunkt ist die berufliche oder schulische Ausbildung des zu Betreuenden, die weiter erfolgreich vorangetrieben wird. Parallel zu den pädagogischen Zielrichtungen beginnt eine behutsame Ablösung des zu Betreuenden vom Helfersystem Träger und Jugendamt in die eigene Selbständigkeit.

Pädagogische Methoden

Der junge Mensch bekommt pädagogische Impulse gesetzt, die er selbständig umsetzen muss. Persönliche Ressourcen des jungen Menschen werden gestärkt mit dem Ziel eigenständig handeln zu können. Neben praktischen Hilfen, erzieherische Betreuung und Beratung wird die Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet.

Räumliche Rahmenbedingungen

Der junge Mensch bewohnt in der Regel ein externes 1 Zimmer Appartement in der Nähe seiner Ausbildungsstelle. Die Wohnung wird vom Träger oder dem Jugendamt angemietet. Nach Abschluss der Maßnahme soll der junge Volljährige die Möglichkeit haben, in der Wohnung zu verbleiben und selbst in den Mietvertrag eintreten zu können.

Personalausstattung

Der junge Mensch wird mit ca. zehn Betreuungsstunden pro Woche (0,25 % einer Vollzeitstelle) betreut. Der Träger gewährleistet, dass die Betreuung „rund um die Uhr“ sichergestellt ist.

Weitere Details über Leistung und Ausstattung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung SBW.
Die Höhe des aktuellen Tagessatzes können Sie der Entgeltvereinbarung SBW entnehmen.

Den aktuellen Belegungsplan im Haus St. Josef können Sie hier einsehen.